Organisatorisches
Organisatorisches
Erkrankung
- Wenn Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert ist, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
In diesem Fall informieren Sie bitte auch umgehend den Busfahrer, benfalls wenn es wieder gesund ist und zur Schule befördert werden soll.
Fehlt Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Schulferien, muss in jedem Fall ein ärztliches Attest erbracht oder glaubhaft versichert werden, dass es den Unterricht aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen versäumt hat.
Beurlaubung
- Ihr Kind kann nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Die Beurlaubung müssen Sie rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung beantragen.
- Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf Ihr Kind nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Busbeförderung:
- Alle Schülerinnen und Schüler der Yitzhak-Rabin-Schule werden mit Schulbussen morgens zur Schule befördert und nachmittags wieder nach Hause gebracht.
- Die Busbeförderung ist für Sie kostenlos. Die Kosten für den Fahrdienst trägt die Jüdische Gemeinde Düsseldorf.
- Es besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind selbst zur Schule bringen und nach Unterrichtsschluss wieder abholen.
Unter dem Punkt Informationen können Sie sich alle Regelungen als pdf-Datei herunterladen.
Schnellkontakt
Sekretariat
Telefon:
0211 - 86 32 32 0
Postanschrift:
Paul-Spiegel-Platz 1
40476 Düsseldorf
Anfahrt
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