Wer wir sind

Mitwirkungsgremien

 

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft. An ihren Sitzungen nehmen die Stellvertreter/innen und die Schulleitung mit beratender Stimme teil. Den Stellvertreter/innen ist dabei die Teilnahme freigestellt.

Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium in der Schule und soll die Interessen aller Erziehungsberechtigten vertreten. Das heißt, dass die Mitglieder der Schulpflegschaft die Interessen sämtlicher Eltern bzw. Kinder wahrzunehmen haben und keine Einzelinteressen vertreten. Die Schulpflegschaft vertritt die Erziehungsberechtigten gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz.

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollen vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Informationen der Schulleitung können so über die Klassen- pflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreter der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, werden in diesem Gremium getroffen.

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung, die als neutrale Person zwischen den verschiedenen Gruppen in der Schulkonferenz ausgleichen und vermitteln soll. Deshalb ist sie auch nicht stimmberechtigt. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleitung den Ausschlag.

 

 

 

 

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